Wirtschaftsstrafrecht – Ein Rechtsgebiet mit unternehmerischer Sprengkraft:
Die Kanzlei verteidigt Sie gegen wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Betätigung. Insbesondere bei Insolvenzverschleppung, Verletzens der Buchführungspflichten, Vorwurf des Betrugs, des Bankrotts, der Gläubigerbegünstigung und des Veruntreuen von Sozialversicherungsabgaben und Steuerstrafvorwürfen stehe ich an Ihrer Seite.
Herausforderung für die Verteidigung
Die Betreuung in wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten zeichnet sich durch ein hohes Maß an geforderter Aktenkenntnis mit „Liebe zum Detail“ und keiner Scheu vor Zahlen aus. Wer hier nicht genauestens Zahlenwerke herausarbeiten, wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und entschieden gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auftreten kann, vergibt entscheidende Verteidigungsansätze.
Abwendung drohender Nebenfolgen
Im Falle einer Verurteilung droht Unternehmern daher neben der Strafe eine oftmals deutlich einschneidendere Folge in Gestalt des Verlusts der Erwerbsmöglichkeit. Denn die Verurteilung wegen einer Katalogstraftat steht zum einen einer Geschäftsführertätigkeit, zum anderen einer Gewerbeausübung entgegen. Dies muss in jedem Stadium der Verteidigung berücksichtigt werden und eine Verteidigungsstrategie darauf ausgerichtet sein.
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung, aus zahlreichen wirtschaftsstrafrechtlichen Mandanten.
Das Handbuch GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
kann Ihnen vielleicht helfen, gefährliche Wissenslücken in Ihrem unternehmerischen Handeln zu schließen. Es ist hier erhältlich und beantwortet viele Fragen im Zusammenhang mit Haftung der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.