Gesellschaftsrecht – Planung, Gründung und Gestaltung von Unternehmensstrukturen

Gesellschaftsrecht – Planung, Gründung und Gestaltung von Unternehmensstrukturen

Die Kanzlei berät und vertritt Sie in der Planung, Gründung sowie Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur. Ob Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder gemischte Gesellschaftsformen: Wir können auf ein umfangreiches Portfolio an Gestaltungsmodellen im Rahmen des Gesellschaftsrecht zurückgreifen.

Planung Ihrer Unternehmensstruktur

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und gemischte Gesellschaftsformen

In der Planung und Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur stehen verschiedene gesetzlich vorgegebene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Die Ermittlung dieser Faktoren und Wünsche bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstruktur.

Meine Beratung erfolgt auf individueller Basis. Sie erhalten keine Baukastenwerke und Standard-Lösungen. Vielmehr ermitteln wir gemeinsam eine optimale Lösung im Rahmen des Fünf-Phasen-Modells.

Vorwort – Die ideale Rechtsform

Grundsätzlich gilt, dass es eine ideale Rechtsform nicht gibt. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Dennoch sollte versucht werden, eine Annährung an den eigenen Bedarf größtmöglich zu erreichen. Dies gelingt bestmöglich durch eine substantielle Ermittlung der einzelnen Schlüsselfaktoren.

Überlegungen zu Haftung, Steuern, Übertragbarkeit des Unternehmens oder Teile davon auf Dritte, Gründungsaufwand und fortlaufende Kosten, Geschäftsführung und Vertretung, Firmierung, Publizitätspflichten und steuerliche Auswirkungen sowie weitere Faktoren bilden die Grundpfeiler für die Wahl der Rechtsform.

Ablauf einer Unternehmensstrukturierung

Die Beratung zur Unternehmensstrukturierung verläuft idealerweise in folgenden Stadien ab:

1. Vorbereitende Analyse

Wichtig zum Ermitteln der Bedürfnisse

In der vorbereitenden Analyse werden zunächst die Grundbedingungen für die geplante Unternehmensstruktur erfasst:

Welche Prioritäten werden gesetzt? Welche Ziele sollen erreicht werden? Welche Vermögenswerte sind betroffen? Was soll die Gesellschaft für einen Zweck verfolgen? Wie werden Haftungsfragen gewichtet? Sind spätere Übertragungen zu erwarten? Gibt es potenzielle Rechtsnachfolger oder Erben, die einbezogen werden müssen? Welche Rolle spielt die Asset-Protektion? Viele zu beachtende Faktoren werden ermittelt.

2. Strukturierung der Prioritäten

Wichtig für die vertragliche Umsetzung

Nachdem die Bedürfnisse ermittelt sind, werden die Prioritäten strukturiert. Da es im Gesellschaftsrecht keine „Eierlegendewollmilchsau“ gibt, lebt eine gute Umsetzung der Unternehmensform in einer optimierten Kompromissfindung und Strukturierung der Ergebnisse. Beispiel: Wenn Sie die Vorteile einer Personengesellschaft genießen wollen (z.B. keine zu erwartende Publizitätspflicht) aber eine persönliche Haftung vermeiden wollen, dann müssen Kompromisse gefunden werden, wie beispielsweise die Wahl einer gemischten Gesellschaftsform. Dadurch steigen jedoch der Verwaltungsaufwand und die Kosten. Alles lebt von Kompromissen.

3. Ausarbeitung eines Konzepts

Wichtig für die Parametervalidierung

Die Kanzlei erarbeitet ein Konzept auf Basis der vorangegangenen Schritte und präsentiert das Ergebnis zur gemeinsamen Besprechung. Hier können noch Änderungswünsche erfasst und noch umgesetzt werden.

4. Vertragliche Umsetzung und Besprechung

Wichtig für die finale Umsetzung

Die vertragliche Umsetzung erfolgt nach finaler Beschlussfassung des ausgearbeiteten Konzepts. Nach der Entwicklung der Verträge werden diese final besprochen und nach Genehmigung umgesetzt, so dass Schritt 5 folgen kann.

5. Termin beim Notar

Finalisierung der Gesellschaftsstruktur

Wir kümmern uns nach der finalen Besprechung um einen Termin beim Notariat zur Umsetzung der Unternehmensform/-Struktur.

Das Beste daran: Abwicklung der Schritte auch fernmündlich möglich.

Auch wenn ich eine persönliche Beziehung zu meinen Mandanten schätze, arbeite ich digital und auf dem neuesten Stand der Technik und kann auf diese Weise sämtliche Schritte auch ohne Präsenztermin abschließen, sofern Sie dies wünschen. Lediglich der Termin beim Notar ist von Ihnen wahrzunehmen.

Wirtschaft
Das Praxishandbuch Recht und Steuern – Unternehmensgründung GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

beschreibt sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Gründung, der Firmierung, und der Beendigung der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). Es ist hier erhältlich.