Gesellschaftsrecht – Von der Planung, Gründung und Gestaltung von Unternehmensstrukturen bis zur Auseinandersetzung und Beendigung

Gesellschaftsrecht – Planung, Gründung und Gestaltung von Unternehmensstrukturen sowie Auseinandersetzung und Beendigung

Die Kanzlei berät und vertritt Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Themen, von der Planung, Gründung sowie Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur, bis hin zur Beendigung und Auflösung der Gesellschaft sowie bei Streitigkeiten innerhalb und außerhalb der Gesellschaft. Ob Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder gemischte Gesellschaftsformen.

Bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern, bei Fragen zum Haftungsrecht der Unternehmensleiter und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen können Sie von unserer Expertise profitieren.

Für Details öffnen Sie die jeweiligen Überschriften

Beratung in der Gründung einer Gesellschaft

Gründung einer Gesellschaft

Planung Ihrer Unternehmensstruktur

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und gemischte Gesellschaftsformen

In der Planung und Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur stehen verschiedene gesetzlich vorgegebene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Die Ermittlung dieser Faktoren und Wünsche bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstruktur.

Unsere Beratung erfolgt auf individueller Basis. Sie erhalten keine Baukastenwerke und Standard-Lösungen. Vielmehr ermitteln wir gemeinsam ein optimales gesellschaftsrechtliches, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes, Setup im Rahmen des Fünf-Phasen-Modells.

Vorwort – Die ideale Rechtsform

Was eine ideale Rechtsform für Sie ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Diese gilt es, bestmöglich abzudecken.

Überlegungen zu Haftung, Steuern, Übertragbarkeit des Unternehmens oder Teile davon auf Dritte, Gründungsaufwand und fortlaufende Kosten, Geschäftsführung und Vertretung, Firmierung, Publizitätspflichten und steuerliche Auswirkungen sowie weitere Faktoren bilden die Grundpfeiler für die Wahl der Rechtsform.

Ablauf einer Unternehmensstrukturierung

Die Beratung zur Unternehmensstrukturierung verläuft idealerweise in folgenden Stadien ab:

1. Vorbereitende Analyse

Wichtig zum Ermitteln der Bedürfnisse

In der vorbereitenden Analyse werden zunächst die Grundbedingungen für die geplante Unternehmensstruktur erfasst:

Welche Prioritäten werden gesetzt? Welche Ziele sollen erreicht werden? Welche Vermögenswerte sind betroffen? Was soll die Gesellschaft für einen Zweck verfolgen? Wie werden Haftungsfragen gewichtet? Sind spätere Übertragungen zu erwarten? Gibt es potenzielle Rechtsnachfolger oder Erben, die einbezogen werden müssen? Welche Rolle spielt die Asset-Protektion? Viele zu beachtende Faktoren werden ermittelt.

2. Strukturierung der Prioritäten

Wichtig für die vertragliche Umsetzung

Nachdem die Bedürfnisse ermittelt sind, werden die Prioritäten strukturiert. Da es im Gesellschaftsrecht keine „Eierlegendewollmilchsau“ gibt, lebt eine gute Umsetzung der Unternehmensform in einer optimierten Kompromissfindung und Strukturierung der Ergebnisse. Beispiel: Wenn Sie die Vorteile einer Personengesellschaft genießen wollen (z.B. keine zu erwartende Publizitätspflicht) aber eine persönliche Haftung vermeiden wollen, dann müssen Kompromisse gefunden werden, wie beispielsweise die Wahl einer gemischten Gesellschaftsform. Dadurch steigen jedoch der Verwaltungsaufwand und die Kosten. Alles lebt von Kompromissen.

3. Ausarbeitung eines Konzepts

Wichtig für die Parametervalidierung

Die Kanzlei erarbeitet ein Konzept auf Basis der vorangegangenen Schritte und präsentiert das Ergebnis zur gemeinsamen Besprechung. Hier können noch Änderungswünsche erfasst und noch umgesetzt werden.

4. Vertragliche Umsetzung und Besprechung

Wichtig für die finale Umsetzung

Die vertragliche Umsetzung erfolgt nach finaler Beschlussfassung des ausgearbeiteten Konzepts. Nach der Entwicklung der Verträge werden diese final besprochen und nach Genehmigung umgesetzt, so dass Schritt 5 folgen kann.

5. Termin beim Notar

Finalisierung der Gesellschaftsstruktur

Wir kümmern uns nach der finalen Besprechung um einen Termin beim Notariat zur Umsetzung der Unternehmensform/-Struktur.

Beratung im Konflikt der Gesellschafter

Beratung im Gesellschafterkonflikt

Die Kanzlei berät und vertritt Gesellschafter in der gesellschaftsrechtlichen Konfliktsituation gegenüber Mitgesellschaftern.

Gleichgültig, um welche Gesellschaftsform es sich handelt: so wie der Weg der Gesellschafter zueinander gefunden hat, so kann er sich wieder trennen. Hierbei sind eine Menge von Konflikten denkbar. Von der unterschiedlichen Auffassung der Ausrichtung der Gesellschaft bis hin zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen oder dem Gesellschafterausschluss bleibt viel Spielraum. Ebenfalls die Durchsetzung von Auseinandersetzungsansprüchen sollte sorgfältig umgesetzt werden.

In dem Gesellschafterkonflikt sind nachfolgende Punkte stets im Auge zu behalten:

  • Haftungsrisiken der Gesellschafter und der Leiter;
  • Vermeidung und Abklärung einer Krisensituation auch im insolvenzrechtlichen Sinne;
  • Rationale Analyse der Situation. Gesellschafterkonflikte sind häufig emotionale Angelegenheiten, die durch eine rationale Betrachtung entemotionalisiert werden müssen. Hier ist besondere, auch psychologische Erfahrung gefordert;
  • Sicherung und/oder Erlangung von Informationen gegebenenfalls über Auskunftsklagen
  • Strafrechtliche Betrachtung einzelner Handlungen der konfliktbeladenen Gesellschafter
  • … und Vieles mehr…

Die Kanzlei ist dabei bestrebt, die effizienteste Lösung umzusetzen.

Beratung des Leitungsorgans

Beratung des Leitungsorgans

Die Kanzlei berät und vertritt das Leitungsorgan einer Gesellschaft zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis, der Haftung und der Konfliktführung innerhalb der Gesellschaft.

Beratung in der Beendigung der Gesellschaft

Beendigung einer Gesellschaft

Die Beendigung einer Gesellschaft wird durch unterschiedliche gesetzliche oder satzungsvereinbarte Regelungen ausgelöst.

Der Ablauf der Beendigung verläuft in mehreren Stadien und hat besondere gesetzliche Erfordernisse zu erfüllen. Lesen Sie hierzu gerne Näheres in dem Kanzleibuch.

Buch klein
Das Handbuch GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

beschreibt sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Gründung, der Firmierung, und der Beendigung der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). Es ist hier erhältlich.