Gesellschaftsrecht – Planung, Gründung und Gestaltung von Unternehmensstrukturen sowie Auseinandersetzung und Beendigung
Die Kanzlei berät und vertritt Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Themen, von der Planung, Gründung sowie Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur, bis hin zur Beendigung und Auflösung der Gesellschaft sowie bei Streitigkeiten innerhalb und außerhalb der Gesellschaft. Ob Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder gemischte Gesellschaftsformen.
Bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern, bei Fragen zum Haftungsrecht der Unternehmensleiter und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen können Sie von unserer Expertise profitieren.
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Beratung in der Gründung einer Gesellschaft
Gründung einer Gesellschaft
Planung Ihrer Unternehmensstruktur
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und gemischte Gesellschaftsformen
In der Planung und Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur stehen verschiedene gesetzlich vorgegebene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Die Ermittlung dieser Faktoren und Wünsche bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstruktur.
Unsere Beratung erfolgt auf individueller Basis. Sie erhalten keine Baukastenwerke und Standard-Lösungen. Vielmehr ermitteln wir gemeinsam ein optimales gesellschaftsrechtliches, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes, Setup im Rahmen des Fünf-Phasen-Modells.
Vorwort – Die ideale Rechtsform
Was eine ideale Rechtsform für Sie ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Diese gilt es, bestmöglich abzudecken.
Überlegungen zu Haftung, Steuern, Übertragbarkeit des Unternehmens oder Teile davon auf Dritte, Gründungsaufwand und fortlaufende Kosten, Geschäftsführung und Vertretung, Firmierung, Publizitätspflichten und steuerliche Auswirkungen sowie weitere Faktoren bilden die Grundpfeiler für die Wahl der Rechtsform.
Ablauf einer Unternehmensstrukturierung
Die Beratung zur Unternehmensstrukturierung verläuft idealerweise in folgenden Stadien ab:
Beratung im Konflikt der Gesellschafter
Beratung im Gesellschafterkonflikt
Die Kanzlei berät und vertritt Gesellschafter in der gesellschaftsrechtlichen Konfliktsituation gegenüber Mitgesellschaftern.
Gleichgültig, um welche Gesellschaftsform es sich handelt: so wie der Weg der Gesellschafter zueinander gefunden hat, so kann er sich wieder trennen. Hierbei sind eine Menge von Konflikten denkbar. Von der unterschiedlichen Auffassung der Ausrichtung der Gesellschaft bis hin zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen oder dem Gesellschafterausschluss bleibt viel Spielraum. Ebenfalls die Durchsetzung von Auseinandersetzungsansprüchen sollte sorgfältig umgesetzt werden.
In dem Gesellschafterkonflikt sind nachfolgende Punkte stets im Auge zu behalten:
- Haftungsrisiken der Gesellschafter und der Leiter;
- Vermeidung und Abklärung einer Krisensituation auch im insolvenzrechtlichen Sinne;
- Rationale Analyse der Situation. Gesellschafterkonflikte sind häufig emotionale Angelegenheiten, die durch eine rationale Betrachtung entemotionalisiert werden müssen. Hier ist besondere, auch psychologische Erfahrung gefordert;
- Sicherung und/oder Erlangung von Informationen gegebenenfalls über Auskunftsklagen
- Strafrechtliche Betrachtung einzelner Handlungen der konfliktbeladenen Gesellschafter
- … und Vieles mehr…
Die Kanzlei ist dabei bestrebt, die effizienteste Lösung umzusetzen.
Beratung des Leitungsorgans
Beratung des Leitungsorgans
Die Kanzlei berät und vertritt das Leitungsorgan einer Gesellschaft zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis, der Haftung und der Konfliktführung innerhalb der Gesellschaft.
Beratung in der Beendigung der Gesellschaft
Beendigung einer Gesellschaft
Die Beendigung einer Gesellschaft wird durch unterschiedliche gesetzliche oder satzungsvereinbarte Regelungen ausgelöst.
Der Ablauf der Beendigung verläuft in mehreren Stadien und hat besondere gesetzliche Erfordernisse zu erfüllen. Lesen Sie hierzu gerne Näheres in dem Kanzleibuch.
Das Handbuch GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
beschreibt sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Gründung, der Firmierung, und der Beendigung der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). Es ist hier erhältlich.