Das Wirtschaftsvertragsrecht

Das Wirtschaftsvertragsrecht – Drum prüfe, wer sich ewig bindet!

Wirtschaftsvertrag

Im Rahmen des Wirtschaftsvertragsrechts bin ich Ihr Ansprechpartner für die Erstellung komplexer Vertragswerke oder die Begleitung von Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden vertraglichen Beziehungen. Sie finden in mir einen kompetenten und langjährig erfahrenen Anwalt.

Wirtschaftsvertragsrecht fordert ein hohes Maß an Verständnis von Rechtsverhältnissen, Markt-Geschehen und wirtschaftlichen Zusammenhängen. Nur wenn der Anwalt neben den rechtlichen Kenntnissen auch über wirtschaftliches und psychologisches Verständnis verfügt, ist er in der Lage, eine optimale Betreuung zu leisten.

Im Rahmen meiner beruflichen Laufbahn war ich an der Verhandlung und Umsetzung zahlreicher Großvertragslagen federführend beteiligt, so dass ich Ihnen bestmögliche Ergebnisse erzielen kann.

Darf ich vorstellen?

Wirtschaftsvertragsrecht

Das Praxishandbuch Recht und Steuern – Unternehmensgründung GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

ist auf der Verlagsseite, zugänglich über den Link am Ende der Seite oder hier erhältlich und beschreibt sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Gründung, der Firmierung, und der Beendigung der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt).

Dabei stellt das Werk alle Stadien der Entstehung bis hin zur Beendigung der Gesellschaft juristisch genau dar. Worauf die Geschäftsführer achten müssen und wie sie haften, wird umfangreich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu verschiedenen Haftungstatbestände wie § 43 GmbHG und § 15a und § 15b InsO unter Beifügung zahlreicher Fußnoten dargestellt.

Das Werk bietet praktische Hinweise und zahlreiche Übersichten.

Ebenfalls erwartet den Leser das Firmierungsrecht, da dieses untrennbar mit der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) verbunden ist. Der Leser erfährt, wie er firmieren darf und muss und welche Folgen eine fehlerhafte Firmierung nach sich ziehen können.

Zudem werden dem Leser die für die Geschäftsführung unerlässlichen Begriffe der verdeckten Gewinnausschüttung und der verdeckten Einlage unter Beifügung zahlreicher Entscheidungen des BFH näher gebracht.