Beratung in der Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Beratung in der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist für jeden, der ein Unternehmen hält, nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, durch die richtige Gestaltung sowohl in erbrechtlich, als auch in gesellschafts- und steuerrechtlicher Weise Einfluss auszuüben. Die Unternehmensnachfolge ist denkbar in der Perspektive einer Unternehmensübertragung zu Lebzeiten als auch in einer auf den Todesfall ausgerichteten Perspektive.

Unternehmensnachfolge: Was ist das?

Unter einer Unternehmensnachfolge versteht man den Prozess, bei dem die Führung, Kontrolle oder die wirtschaftliche Berechtigung eines Unternehmens, unabhängig von dessen Gesellschaftsform auf eine andere Partei übergeht. Denkbar ist dies in der Form der Familiennachfolge, wenn diese Übertragung innerhalb einer Familie stattfindet oder in Form einer Übertragung auf Externe im Rahmen einer Unternehmensveräußerung oder teilweisen Unternehmensveräußerung.

Die Hintergründe und Motive einer Unternehmensnachfolge sind dabei vielfältig. Meist liegt der Fall vor, dass aus Altersgründen die Unternehmensführung sich zurückziehen möchte oder der frühere Inhaber verstirbt oder dass eine Unternehmensnachfolge aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll oder gar nötig wird.

Frühes Handeln wird belohnt

Eine Unternehmensnachfolge will geplant sein.

Die Unternehmensnachfolge ist eine für den Unternehmer notwendige Aufgabenstellung, die allzu oft „auf morgen“ verschoben wird. Ein aktueller Bericht der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), für den rund 24.000 Kontakte von IHK-Beraterinnen und -Beratern aus 2022 ausgewertet wurden, zeigt, dass rund ein Viertel der Unternehmer und Unternehmerinnen erwägt, wegen mangelnder Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge das Unternehmen zu schließen. Hieraus leitet sich ab, dass eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge angeraten ist.

„Über eine Millionen Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland sind laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 60 Jahre oder älter. Wenn wie in der IHK-Beratung ein Viertel dieser Unternehmen erwägt, den Betrieb bis zum Erreichen der Ruhestandsgrenze im Alter von 65 Jahren zu schließen, statt es in neue Hände zu geben, so wären davon etwa 250.000 Unternehmen betroffen.“ (Quelle: DIHK)

Darf ich vorstellen:

Krypto
Das Praxishandbuch Recht und Steuern – Unternehmensgründung GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

beschreibt sämtliche rechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit der Gründung, der Firmierung, und der Beendigung der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt). Es ist hier erhältlich.